Was wir für Sie tun können
Ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abmahnung, ausstehende Lohnzahlungen oder Mobbing, bei uns erhalten Sie Unterstützung bei allen Problemen in Ihrem Arbeitsverhältnis.
Wir finden für Sie die optimale Lösung.
Unsere jahrelange Erfahrung macht uns zu Spezialisten im Betriebsverfassungsrecht.
Auch bei der Beratung und Vertretung von Betriebsräten werden wir so zu wichtigen Ansprechpartnern.
Kündigung
Eine Kündigung stellt den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig vor eine ganze Reihe von Problemen und Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen?
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen ?
Droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes?
Werden Abfindungen angerechnet?
Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Versetzungen und bei Mobbing sollte auf professionale Hilfe auf gar keinen Fall verzichtet werden.
Im Kündigungsschutzprozess wird über die Wirksamkeit der Kündigung und auch über Abfindungen verhandelt.
Um Kündigungsschutzverfahren und die damit einhergehenden Prozessrisiken auszuschließen, werden Arbeitnehmer häufig veranlasst, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Es sollte auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung irgendeine Unterschrift geleistet werden, Erst recht nicht unter einen Aufhebungsvertrag. Denn in diesem Fall sind Verhandlungen über Abfindungen und sonstige Zahlungen/Vergünstigungen nahezu aussichtlos.
Der Ausspruch von Kündigungen wird häufig durch Abmahnungen und/oder Versetzungen vorbereitet. Daher sollte bereits bei einer Abmahnung eine anwaltliche Beratung erfolgen.
Wichtig ist in jedem Fall die sofortige Kontaktaufnahme nach Erhalt der Kündigung.
Die Erfahrung zeigt, dass es sich fast immer lohnt, gegen eine Kündigung vorzugehen. Hierbei muss jedoch Einiges beachtet werden, da das Arbeitsrecht mit einer Vielzahl von Fristen durchsetzt ist, deren Nichtbeachtung zu gravierenden Nachteilen führen kann.
So sollte bspw. gegen eine Kündigung spätestens 3 Wochen ab Zugang Klage erhoben werden, da sonst Einwendungen aus dem Kündigungsschutzgesetz nicht mehr vorgebracht werden können.
Betriebsverfassungsrecht/ Mitbestimmung des BR
Wir beraten Betriebsräte auf allen Gebieten des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts und arbeiten auch eng mit den zuständigen Gewerkschaften zusammen.
Unsere Vorgehensweise ist geprägt von einer gründlichen Ermittlung des Sachverhalts.
Soweit erforderlich erarbeiten wir mit den Betriebsräten das Ziel, das erreicht werden soll und zeigen betriebliche Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Durchsetzungsmittel auf.
Unsere Beratung stützt sich auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Wir geben eine realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten und Risiken arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren.
Probleme aus dem Bereich der Betriebsverfassung werden mit den Betriebsräten beraten. Es werden mögliche Ziele bestimmt und sowohl betriebliche Handlungsmöglichkeiten als auch rechtliche Durchsetzungsmittel aufgezeigt. Wir verfügen über vielfältige Erfahrungen sowohl in der Führung von Beschlussverfahren als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen oder in Einigungsstellen, insbesondere bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.
Unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen vermitteln wir in Seminaren für Betriebsräte. Die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse werden praxisnah an Beispielen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte dargestellt.
Standardprobleme ergeben sich bspw.
in allen Mitbestimmungsfragen, z.B.
- Arbeitszeit/Dienstpläne/Überstunden
- übertarifliche Zulagen
- Einführung/Anwendung technischer Einrichtungen
in personellen Angelegenheiten
- Einstellung und Versetzungen
- Kündigungen
- (Zustimmungsverweigerungsgründe)
- (Widerspruch gegen beabsichtigte Kündigung).
Betriebsänderungen / Interessenausgleich / Sozialplan
Wir besitzen vielfältige Erfahrungen
- bei Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit Arbeitgebern bis hin zu Einigungsstellenverfahren
- bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- bei außergerichtlichen Verhandlungen über Interessenausgleich/Sozialplan
Vorgehensweise:
- Problembestimmung:
- Formulierung/Erarbeitung von Zielen und Aktivitäten
- Festlegung von Maßnahmen zur Zielerreichung (betrieblich, außergerichtlich, arbeitsgerichtlich)
- Erarbeitung von Entwürfen bspw. Interessenausgleich/Sozialplan.
In prozessualer Hinsicht führen wir vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungs- und sonstigen Beteiligungsrechten
- einstweilige Verfügungungen
Führungskräfte, leitende Angestellte, AT-Angestellte
Geschäftsführer, Betriebsleiter o.ä. leitende Angestellte sehen sich in arbeitsrechtlichen Fragen einer etwas anderen Problematik gegenüber als Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutz-/oder des Betriebsverfassungsgesetzes.
Sowohl bei Kündigung eines Arbeitsvertrages als auch bei einer Aufhebungsvereinbarung sind Fragen im Zusammenhang mit
Kündigungsfristen,
Freistellung,
Urlaubsgewährung,
Abfindungen,
Überstundenabgeltung,
Tantiemen,
Dienstfahrzeug,
Wettbewerbsabrede/Karenzentschädigung
Altersversorgung,
Freistellung oder
Outplacement
zu regeln.
Entscheidend ist eine konkrete Zielbestimmung und eine Festlegung möglicher Alternativen sowie Überlegungen dazu, wie Forderungen durchgesetzt werden.
Auch für Führungskräfte/leitende Angestellte wird die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gelegentlich mit Abmahnungen, Versetzungen und auch mit Mobbing-Angriffen vorbereitet. Derartige arbeitgeberseitige Maßnahmen müssen nicht zwangsläufig zu Kündigungen oder Aufhebungsverträgen führen. Sie sind aber Warnzeichen und sollten Veranlassung geben, auch über einen "Plan B" nachzudenken.
Gerade in diesem Bereich kann besonderer Wert auf außergerichtliche Verhandlungen gelegt werden, um zu möglichst zeitnahen Abschlüssen zu kommen.
Damit im Rahmen solcher sensiblen Vertragsverhältnisse optimale Lösungen erzielt werden können, bedarf es weitreichender Erfahrungen und genauester Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung für die unsere Kanzlei garantieren kann.
Mobbing
Die Erfahrung von Mobbing kann zu beträchtlichen Persönlichkeitsverletzungen und Gesundheitsschädigungen führen. Aus diesem Grund sollte der Mobbingtäter rechtzeitig in seine Schranken gewiesen werden.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, welche Tätigkeiten und Aufgaben der Arbeitgeber Ihnen zuweisen darf und wo die Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts sind. Das müssen Sie wissen!
Denn nicht jede Versetzung ist rechtmäßig. Häufig wird der Entzug von Arbeitsaufgaben oder die Zuweisung anderer, geringwertigerer Tätigkeiten, als Vorbereitung für den Aus-spruch von Kündigungen genutzt. Gern werden in diesem Zusammenhang auch Auf-hebungsverträge angeboten. Gelegentlich werden auch Abfindungen "angeboten", schlicht "um einen unliebsamen" Arbeitnehmer los zu werden.
Wenn Sie wissen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, können Sie sich rechtzeitig und effektiv gegen Mobbingtäter zur Wehr setzen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie dabei vorgehen können.
Wir zeigen Ihnen auch auf, wie Sie Ihre Rechte als Mobbingopfer nicht nur im Betrieb, sondern auch im Arbeitsgerichtsprozess durchsetzen können und welche Schadenersatzansprüche/Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.
Wir zeigen Ihnen auch auf, ob und wie ggfls. Abfindungszahlungen durchgesetzt werden können, wenn Sie sich nicht mehr in der Lage sehen, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber fortzusetzen.
Arbeitsrecht - Sonstiges
Weitere Probleme aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Anbahnung und seiner Beendigung:
Schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses lohnt sich unter Umständen eine sachkundige Prüfung des Arbeitsvertrages durch einen Spezialisten. So können im Vorfeld schon verklausulierte Gefahren wie z.B. Vertragsstrafen etc. erkannt und vermieden werden.
Aus einem Arbeitsverhältnis selbst können sich ebenfalls weitreichende Problemstellungen ergeben, wie z.B.
- der Ausspruch einer Abmahnung,
- das Ausbleiben des Lohnes/Gehalts oder darin enthaltener Bestandteile.
- willkürliche Versetzungen auf einen anderen Arbeitsplatz
- Mobbing!
Aber auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat durchaus ihre Tücken. So birgt insbesondere der übereilte Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht unerhebliche Gefahren. Sollte sich an einen Aufhebungsvertrag unmittelbar kein neues Arbeitsverhältnis anschließen, wird vom Arbeitsamt regelmäßig eine Sperrzeit verhängt. Eventuell gezahlte Abfindungen werden vom Arbeitsamt angerechnet. Da aus unserer Erfahrung viele Arbeitnehmer an dieser Stelle Geld verschenken, ist hier dringend anzuraten, vor Unterzeichnung anwaltlichen Rat einzuholen.
Auch die von Arbeitgebern ausgestellten Arbeitszeugnisse und ihre verschlüsselte „Zeugnissprache“ bereiten arbeitsrechtlich nicht versierten Arbeitnehmern oftmals Schwierigkeiten.
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in all diesen Verfahren besonders ausgebildet und auch zu ständiger Weiterbildung verpflichtet. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist eine erfahrene Kanzlei und deren Beratung zu empfehlen.
Aufhebungsverträge
Arbeitgeber vermeiden gern eine Kündigung, weil ein Kündigungsschutzprozess für sie mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist. Aus diesem Grund bieten sie Arbeitnehmern, Führungskräften und leitenden Angestellten Aufhebungsverträge an, um ihre Risiken zu minimieren. Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ist endgültig und kaum reparabel. Deshalb sollte ein Arbeitnehmer/eine Führungskraft" auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung den Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder eine Kündigung akzeptieren.
Wir sind die Experten bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte auf und wie Abfindungszahlungen durchgesetzt werden.